Wenn ich meine Kirche morgen frage …
Vom Umgang der evangelischen Landeskirchen mit Segnungen lesbischer und schwuler Paare
von Tomke Ande

Mit Spannungen leben Wenn ein lesbisches oder schwules Paar seine Kirche nach einer Segnung seiner Partnerschaft fragt, fällt die Antwort je nach Landeskirche sehr unterschiedlich aus. Noch schwieriger wird es, wenn ein oder beide der Partner/innen in der Kirche angestellt sind oder im Pfarramt Dienst tun. Außerdem nehmen sich viele Gemeinden die Freiheit, ihren eigenen Weg zu gehen, auch gegen Beschlüsse oder Empfehlungen ihrer Landeskirche. Dabei ist das Gespräch über die Segnung lesbischer und schwuler Paare seit den 90er Jahren in einigen Landeskirchen und in der EKD intensiv geführt worden. Die ausführlichste Stellungnahme dieses Gespräches ist die Orientierungshilfe "Mit Spannungen leben".1 Sie ist, wie es im Vorwort heißt, "das einmütige Ergebnis eines teilweise zähen Ringens zwischen sehr unterschiedlichen Positionen".

Die Spannung, die die Orientierungshilfe beschreibt, ist allerdings eine andere als die existenzielle Spannung, mit der lesbische und schwule Paare in der Kirche leben müssen. Die Spannung der Orientierungshilfe ist eine theologische Spannung, die Lesben und Schwule, insbesondere im Pfarramt, in sich klären müssen und die die Kirche insgesamt aushalten muss. Diese Spannung entsteht - laut Orientierungshilfe - durch die negativen Aussagen der Bibel zu Homosexualität und die positiv bewertete ethische Gestaltung von Beziehungen. Einerseits wird festgestellt, dass nach biblischen Aussagen "homosexuelle Praxis dem Willen Gottes widerspricht" (20). Andererseits gilt der im Liebesgebot ausgesprochene Wille Gottes auch für die Gestaltung homosexuellen Zusammenlebens. Dass diese Spannung ausgehalten und nicht zu ungunsten von Lesben und Schwulen aufgelöst wird, ist das Neue in dieser kirchlichen Stellungnahme.

Die Orientierungshilfe formuliert im Hinblick auf die ethische Gestaltung von Beziehungen für hetero- und homosexuelle Paare die gleichen Kriterien. Der einzige Unterschied betrifft "die Funktion von Ehe und Familie als Lebensraum für die Geburt und Erziehung von Kindern" (35). Die Leitbildfunktion von Ehe und Familie wird deshalb ausdrücklich betont. Wie wichtig diese Entscheidung ist, wird in den vielen Diskussionen und kirchlichen Texten deutlich, in denen diese Leitbildfunktion immer wieder festgeschrieben wird. In vielen landeskirchlichen Entscheidungen wird von einer lesbischen Pastorin/einem schwulen Pastor ausdrücklich gefordert, dass sie/er das Leitbild von Ehe und Familie bejaht und nicht von einer Gleich- rangigkeit der Lebensformen redet. Wie dünn diese Argumentation ist, die sich ausschließlich auf die biologische Fortpflanzungsfähigkeit gründet, sei hier nur am Rande erwähnt.2

Vor diesem Hintergrund unterscheidet die Orientierungshilfe zwischen der Segnung von Menschen und der Segnung homosexueller Partnerschaft. Die Partnerschaft kann nicht gesegnet werden, wohl aber die Menschen. Die Orientierungshilfe empfiehlt eine Segnung in der Seelsorge "und der damit gegebenen Intimität" (54). Diese Position wird von den meisten Landeskirchen übernommen. Wie auch die Warnung vor der Verwechselbarkeit der Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares mit einer Trauung. Allein in der Kirche Hessen-Nassau wird in der Stellungnahme zur Frage der Segnung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es einen Unterschied zur Trauung nicht geben kann und auch nicht geben muss!

Regelungen in den Landeskirchen In den meisten Landeskirchen sind Segnungen gleichgeschlechtlicher Menschen in Partnerschaft möglich unter verschiedenen Bedingungen:

Berlin-Brandenburg - Schlesische Oberlausitz
Eine Andacht mit Fürbitte und Segenszuspruch ist möglich, wenn das Paar eine eingetragene Lebensgemeinschaft eingegangen ist und der Gemeindekirchenrat und die/der Pfarrer/in den Segnungen grundsätzlich zustimmen. Pfalz, ebenso Hessen-Nassau und auch Rheinland Gottesdienstliche Begleitung für Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft kann es geben, wenn Presbyterium und Pfarrer/in grundsätzlich zustimmen und mindest ein-e Partner-in Mitglied der ev. Kirche ist.

Nordelbien
Segnungen der Menschen sind in Gottesdiensten möglich, gehören aber in der Regel in den seelsorgerlichen Rahmen. Mit dem Kirchenvorstand und dem Propst/der Pröpstin muss Einmütigkeit hergestellt werden. Die Segnung darf nicht mit einer Trauung zu verwechseln sein.

Oldenburg
Segnungen eingetragener Partner-innen in Gottesdiensten sind möglich, wenn Kirchenvorstand und Pfarrer/in zustimmen und der Oberkirchenrat informiert wird. So der Beschluss der Synode im November 2003. Der Oberkircherat hat gegen diesen Beschluss Einspruch eingelegt, so dass nun erneut darüber verhandelt werden muss.

Braunschweig
Segnungen zweier Menschen sind möglich (auch ohne eingetragene Partnerschaft), wenn der Kirchenvorstand grundsätzlich zustimmt und der/die Pfarrer/in nach einem Gespräch zusagt. Eine Verwechslung mit einer Trauung ist zu vermeiden.

Sachsen
Homosexuell geprägte Menschen können im Rahmen der persönlichen Seelsorge gesegnet werden. Homosexuelle Partnerschaften nicht. Homosexuelle Amtsträger können ihr Amt ausführen, wenn die betreffende Person "Homosexualität nicht propagiert; die Beziehung nicht im Pfarrhaus gelebt und nicht zum Inhalt der Verkündigung gemacht wird; den Kirchenvorstand informiert und dieser die Zusammenarbeit für möglich hält. Das Begründen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht nicht im Einklang mit diesen Regeln".

Baden
"Die geistliche Begleitung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften … soll ausschließlich in der Seelsorge stattfinden."

Bremen
Die Gemeinden haben Glaubens- Gewissens- und Lehrfreiheit und entscheiden dementsprechend selbstständig über die Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare und die Anstellung lesbischer und schwuler Menschen. Gleichgeschlechtliche Paare können im Pfarrhaus leben, wenn Gemeinde und Kirchenleitung kein Problem darin sehen.

Nicht alle Landeskirchen haben zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare entsprechende Regelungen getroffen. So in Mecklenburg. In Westfalen und Pommern hält die Diskussion noch an. Auch in Hannover hat die Synode noch keine Entscheidung getroffen. In der Zwischenzeit kann - nach Rücksprache des Pfarramtes mit der Landessuperintendentur - eine "Fürbitteandacht anläßlich der Eintragung in das Partnerschaftsbeuch beim Standesamt" gehalten werden, während der allerdings keine Segnung des Paares vorgenommen werden darf. Eine Entscheidung gegen Segnung - von Menschen und Lebensgemeinschaften - haben beschlossen: Württemberg, Kirchenprovinz Sachsen (die Entscheidung wird im Rahmen der Föderation mit Thüringen weiterdiskutiert) und Bayern.

Liturgische und rechtliche Konsequenzen In vielen Stellungnahmen wird immer wieder der Unterschied zwischen einer Trauung und einer gleichgeschlechtlichen Segnung betont. Im September 2002 hat das Kirchenamt der EKD die Arbeitsstelle für gottesdienstliche Fragen gebeten, eine Handreichung für die "geistliche Begleitung" zu erarbeiten. Im Frühjahr 2003 lag dieser Bericht vor. In ihm wird "die Andacht … als angemessen betrachtet … Der Segen innerhalb der Andacht richtet sich an die Gemeinde, eine Einzelsegnung des Paares ist liturgisch nicht vorgesehen". Der Bericht entfaltet Voten, Begrüßungen, Dank- und Fürbitten, Sendung und Segnung und schlägt Psalme, biblische Lesungen und Lieder vor.

Die Kirchenkonferenz der EKD hat den Bericht des Ad-hoc-Ausschusses und die darin enthaltenen liturgischen Texte diskutiert. Aber "die Verabschiedung eines agendarischen Formulars oder eine Empfehlung zugunsten der Verwendung der vorgelegten Texte waren weder beabsichtigt, noch sind sie erfolgt".3 Es gibt also, dreieinhalb Jahre nach In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes noch immer keine Agende zu einer Andacht für ein gleichgeschlechtliches Paar, die sich von einer Trauung so eindeutig unterscheidet, wie viele Landeskirchen das erwarten.

Das Kirchenamt der EKD, das diese liturgische Handreichung erbat, hat sich auch mit rechtlichen Fragen einer lesbischen oder schwulen Partnerschaft im kirchlichen Raum befasst.4 Sie nimmt die dienstrechtlichen Fragen umfassend und konkret in den Blick. Demnach kann eine eingetragene Partnerschaft einer Pfarrerin analog zur Ehe behandelt werden. Wichtig ist die Feststellung, dass allein aufgrund der Tatsache der Eintragung der Lebenspartnerschaft die "Einleitung eines Disziplinarverfahrens nicht geboten" ist. Zur Frage der eingetragenen Lebenspartnerschaften von Amtsträger/ innen hat die VELKD 2004 eine Stellungnahme herausgegeben. Hierin wird die Möglichkeit der Anstellung als Ausnahme deklariert und an die schon oft genannten Bedingungen geknüpft.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die EKD, ihre Gliedkirchen und Gemeinden noch immer im Diskussionsprozess befinden. Innerhalb der EKD gehen die Meinungen so weit auseinander, dass eine schnelle Einigung nur ein Verbot von Segnungen zur Folge hätte. Die Diskussionen werden also weitergehen, und die Erfahrungen von Segnungen, Andachten und geistlichen Begleitungen werden einfließen. Die Spannungen, die sich für Lesben und Schwule in der Kirche daraus ergeben, müssen vor allem sie aushalten.

Anmerkungen
1 Mit Spannungen leben. Eine Orientierungshilfe der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Thema "Homosexualität und Kirche", 1996, EKD Texte 57.
2 Die Orientierungshilfe weist selbst darauf hin, dass der Begriff der Generativität neben der (biologischen) Fortpflanzungsfähigkeit auch Erziehung und Bildung mit einschließt. In vielen lesbischen Beziehungen wachsen Kinder auf, die aus einer vorangegangenen heterosexuellen Beziehung stammen oder in der lesbischen Beziehung geboren wurden.
3 "Um gemeinsame Grundsätze bemüht" Geistliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften diskutiert. EKD Pressemitteilung 58/2003.
4 Empfehlung der Bischofskonferenz der VELKD vom 9. März 2004 für den dienstrechtlichen Umgang mit Eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von Pfarrern und Pfarrerinnen gemäß Art. 9 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung der VELKD.

Tomke Ande

Pastorin in Hamburg, engagiert im Maria und Martha Netzwerk für lesbische Frauen mit Arbeitgeberin Kirche