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Ist Europa ein Christenclub? Vortrag, gehalten am 5. Oktober 2005 vor der Carl Friedrich von Weizsäcker-Gesellschaft in München. Der Text wurde von der Redaktion gekürzt. Vorbemerkungen Als vor wenigen Wochen der Beginn der Verhandlungen zum Beitritt der Türkei zur Europäischen Union an dem Widerspruch Österreichs zu scheitern schien, konnten wir ihn wieder hören, den Vorwurf, Europa sei ein "Christenclub". Schon der Reflex des Schreckens und der Abwehr, den im vergangenen Sommer die Warnung des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan vor einer "Christenclub- Mentalität" Europas ausgelöst hatte, war interessant. Schnell wurde gefordert, die Europäische Gemeinschaft müsse einen neuen Identitätsbegriff finden, weg von den christlich-jüdischen Wurzeln, hin zu einem Verbund ausschließlich politischer, wirtschaftlicher und sicherheitsrelevanter Interessen. Als Christin könnte ich sagen: es ist ja erfreulich, wenn noch jemand Europa für einen Christenclub hält! In all dem Lamento und den Analysen, in der Ablehnung eines Gottesbezuges in der Präambel der EU-Verfassung und der Weigerung, dort einen Verweis auf die jüdisch-christlichen Wurzeln Europas aufzunehmen, war eher eine Ablehnung jedweder christlicher Bezüge wahrzunehmen. Wie heißt es jetzt in der Präambel: "SCHÖPFEND aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben ...".Was das Erbe konkret ist, haben sie aber gezögert klarzustellen. Als ob der Mensch sich für den christlichen Glauben schämen müsse. Davon zeugt auch, dass Staatsführer von heute sich selten selbst zu einem Glauben bekennen - jedenfalls in Europa. Wenn der Bundespräsident sagt: "Gott segne unser Land", dann führt das schon zu heftigen Debatten. Oder, wie es der französische Philosoph Alain Finkielkraut jüngst formulierte: Es gibt in der Debatte um die Bedeutung des Christentums für Europa eine merkwürdige "Undankbarkeit" gegenüber der Vergangenheit. Sicher, viele Menschen erklären, Religion dürfe keine große öffentliche Rolle spielen, Staat und Religion seien schließlich getrennt. Das ist auch gut so. Die Fragen der Religion aber schlicht zu ignorieren, wäre naiv. Religion prägt Menschen, Traditionen und Kultur. Und insofern ist Europa im positiven Sinne ein Christenclub. Europäische Geschichte und Architektur, europäische Literatur und Musik sind ohne Kenntnis von Christentum und Judentum nicht zu verstehen. Und die Werte von Freiheit und Gleichheit ebenso wenig, auch wenn sie manches Mal gegen kirchliche Apparate erkämpft werden mussten. Nehmen wir den Christenclub zunächst positiv als Definition von Inhalten, Wertehaltung und Ausrichtung. Ein Club ist ja nicht automatisch exklusiv, ich kann beitreten unter der Voraussetzung, dass ich die Grundbedingungen teile. Schauen wir uns also die Clubbedingungen näher an und die Spannung, die es dadurch an manchen Punkten mit der Türkei gibt. Was ist Europa? "Komm herüber nach Mazedonien und hilf uns!" (Apostelgeschichte 16,9) Viele Menschen sagen, Europa sei an erster Stelle geprägt von Athen und Rom, von der griechischen Philosophie und dem römischen Recht. Europa ist aber auch geprägt von Jerusalem, von jener Botschaft, dass Gott selbst Mensch geworden ist, dass Gottes Sohn am Kreuz starb und auferstanden ist. Die Wurzeln dieser Botschaft liegen im Judentum, und Judentum wie Christentum haben Europa beeinflusst. In der Apostelgeschichte ist das gut nachzulesen. Es ist der Apostel Paulus, der wie kein anderer für die Ausbreitung des neuen Glaubens nach Europa steht. Unermüdlich bereist er Gebiete im heutigen Israel und Syrien, auch das Gebiet der heutigen Türkei sowie Zypern, und schließlich ist in Kapitel 16 nachzulesen, wie er einen Ruf nach Mazedonien vernimmt. Mit seiner Reise dorthin und schließlich seiner letzten Reise nach Rom wird sich das Christentum in ganz Europa ausbreiten. Am Anfang betrifft es eine unterdrückte Minderheit, bis Kaiser Konstantin mit dem Toleranzedikt von Mailand 313 das Christentum zur offiziell erlaubten Religion im Römischen Reich machte - das, was die Geschichtsschreibung die Konstantinische Wende nennt. Leider haben wir heute nicht die Zeit, die Geschichte des europäischen Christentums nachzuzeichnen. Ich will nur noch zwei Daten nennen, die Europa besonders prägten. Zum einen die Trennung von Ostkirche und Westkirche im Jahr 1054. Wer die heutige EU-Grenze anschaut, hat ziemlich genau die Trennung von 1054 vor Augen. Die Fremdheit, die sich in knapp 1000 Jahren entwickelt hat, ist bis heute einflussreich, nicht nur in den Kirchen. Die Orthodoxie ist einen eigenen Weg gegangen, einen Weg ohne Aufklärung beispielsweise. Das zweite große Datum ist 1517, der Beginn der Geschichte der Reformation mit Luthers Thesenanschlag in Wittenberg. Der Augsburger Religionsfriede, der Dreißigjährige Krieg, der Westfälische Frieden - all das wird den Westen Europas prägen bis heute und eben nicht nur religiös, sondern auch politisch und kulturell. Ein zentrales Problem in Europa heute ist, dass viele Menschen meinen, ohne Religion leben zu können. Nun könnten wir sagen, Säkularisierung sei im Prinzip ein Erfolg des Christentums, die Freiheit zum Denken hat den Menschen auch von der Religion emanzipiert. Und sie hat mit der Aufklärung so manche Mythen und Autoritäten beiseite gefegt. Aber ein Mensch braucht Wurzeln, Bindungen. Ich sehe diese Wurzeln für mich und auch für Europa im christlichen Glauben. Hier finden wir Orientierung für eine Wertegemeinschaft, wo denn sonst? Deshalb ist es ein Trauerspiel, dass Kirche und Glauben derart diskreditiert werden. Und es ist ein Trauerspiel, dass Kinder in den Familien nicht mehr im Glauben erzogen werden. Das sehe ich aber nicht als Faktum, sondern als Herausforderung! Christinnen und Christen dürfen nicht gleichgültig werden, sondern sollten sich ihres Glaubens vergewissern, in der Gemeinschaft den Glauben weitergeben an die junge Generation. Demokratie "Zur Freiheit hat uns Christus befreit!" (Galater 5,1) Im Artikel II-61 der EU-Verfassung heißt es wie in unserem Grundgesetz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Hinzu kommen in Artikel II-64 ein Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung sowie in Artikel II-66 das Recht auf Freiheit und Sicherheit und in Artikel II-71 das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. Und im darauf folgenden Artikel II-72 heißt es: "Jede Person hat das Recht, sich insbesondere im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich auf allen Ebenen frei und friedlich mit anderen zu versammeln und frei mit anderen zusammenzuschließen, was das Recht jeder Person umfasst, zum Schutz ihrer Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten." Das sind Werte, die aus der biblischen Freiheit eines Christenmenschen abgeleitet sind. Der Mensch ist frei, weil Gott Ja zu ihm sagt, weil vor aller Eigenart und Leistung Gottes Lebenszusage steht. Die Freiheit eines Christenmenschen ist also ganz ohne Voraussetzung. Schlicht geschenkte Freiheit. Und doch ist sie nicht ohne Folgen. Diese Freiheit berührt zuallererst Glaubensfragen, jeder Zwang wird hier abgewehrt. Daraus entsteht die Freiheit des Gewissens, die sich dann als verantwortliche Freiheit im persönlichen und öffentlichen Leben umsetzt. Gerade mit Blick auf die Kurden in der Türkei, mit Blick auf die Aktivitäten von Gewerkschaften und anderen Organisationen ist in Frage gestellt, ob diese Freiheit in der Türkei gegeben ist. Die Forderung nach einer Verbesserung der Situation der ethnischen und religiösen Minderheiten stellt im Dialog mit der Türkei einen besonderen Konfliktpunkt dar. Die Türkei ist seit Gründung der Türkischen Republik im Jahre 1923 von einer nationalistischen Ideologie europäischer Tradition geprägt, die sich in der Verfassung niederschlägt. Nach der türkischen Interpretation des Lausanner Vertrages werden nur die nicht-muslimischen Gemeinschaften der Armenier, Bulgaren, Griechen und Juden als Minderheiten anerkannt, und auch diese sind mit erheblichen rechtlichen und praktischen Einschränkungen bei der Pflege ihrer Sprache und Religion konfrontiert. Dies gilt in noch stärkerem Maße für die nicht offiziell anerkannten Minderheiten. Insbesondere die Kurden als größte nicht türkische Volksgruppe unterliegen erheblichen Repressionen. Bis Anfang der 1990er Jahre konnten die bloße Behauptung ihrer Existenz und der Gebrauch der kurdischen Sprache strafrechtlich verfolgt werden. Für politische Parteien gilt dieses Sprachverbot bis heute. Gerade die Kurden erhoffen sich von einem EU-Beitritt der Türkei und den damit verbundenen politischen Voraussetzungen eine Verbesserung ihrer Situation. Sie sind allerdings enttäuscht darüber, dass auch der Europäische Rat in seinen Dokumenten die Begriffe "Kurden" und "kurdisch" sorgfältig vermeidet und sich damit indirekt die türkische Position zu eigen macht - das Konzept der EU zur Lösung der "Kurdenfrage" beschränkt sich auf die Gewährung individueller Menschenrechte, kultureller Rechte und eine Verbesserung der sozialen Situation. Menschenrechte "Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn." (1. Mose 1,27) In unserem Grundgesetz heißt es: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Und: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Art. 2) Als Christen wissen wir, dass jeder Mensch, auch der schuldig gewordene, ein Geschöpf Gottes ist. Jedem Menschen gilt die Gnade Gottes, der uns neue Möglichkeiten schenken will zum Leben und zum Handeln. Mit dieser Hoffnung eröffnet sich uns eine Fülle von Möglichkeiten zum Handeln, die den anderen nicht zum Objekt macht, sondern in seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen sieht. Dietrich Bonhoeffer hat sich in seiner Ethik mit Blick auf das Attentat auf Hitler intensiv mit der Frage befasst, ob in Grenzsituationen ein bestimmtes nicht erlaubtes Handeln (z. B. Tyrannenmord) erlaubt sein könne. Er hat klar festgestellt, dass eine ethische Rechtfertigung nicht denkbar sei. Der einzelne Christ, die einzelne Christin mag ethisch nicht legitimiert handeln - damit lädt er, lädt sie Schuld auf sich, die vor Gott und den Menschen zu verantworten ist. Mit staatlich legitimierter, womöglich gar durch Befehlskette vermittelter Folter verträgt sich dieses Menschenbild nicht. Eine strafrechtliche Verfolgung darf nicht unterbleiben. Es ist anzuerkennen, dass die Türkei inzwischen zahlreiche und weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage und zur Erweiterung der bürgerlichen Freiheiten beschlossen hat. Die Todesstrafe wurde abgeschafft, die gesetzlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit wurden zumindest erheblich gelockert, das Vereinigungs- und Versammlungsrecht wurde liberalisiert, Parteienverbote erschwert, die Möglichkeit von Strafverfahren gegen Folterer wurde erleichtert und die Rechte von Festgenommenen in der Polizeihaft gestärkt. Außerdem hat die Türkei die UN-Pakte über bürgerliche und politische sowie über soziale und kulturelle Rechte ratifiziert. Diese Maßnahmen wurden in den Fortschrittsberichten der Kommission regelmäßig gewürdigt, gleichzeitig wurden jedoch erhebliche Mängel bei der Umsetzung der Reformen konstatiert. Dies gilt insbesondere für die mangelnde Umsetzung des Folterverbots und das nach wie vor sehr geringe Niveau der Strafverfolgung von Folterern. Besorgniserregend ist auch die zunehmende Tendenz, dass Polizisten - vor allem in den kurdischen Gebieten - missliebige Personen verschleppen und misshandeln oder mit dem Tode bedrohen. Vertreterinnen und Vertreter türkischer Menschenrechtsorganisationen werden nach wie vor schikaniert und mit politischen Prozessen überzogen, wenn diese inzwischen auch überwiegend mit Freisprüchen enden. Das scheinbar gestörte Verhältnis türkischer Polizisten zu bürgerrechtlichen Freiheiten manifestiert sich auch in der brutalen Gewalt gegen Teilnehmer friedlicher Demonstrationen. Der Europäische Rat verabschiedete im Mai 2003 eine ergänzende Erklärung zur Beitrittspartnerschaft, in der nachdrücklich auf eine verbesserte tatsächliche Umsetzung der menschenrechtlichen Zielsetzungen gedrungen wurde. In ihrem neuen Fortschrittsbericht hat die EU-Kommission allerdings konstatiert, dass die politischen Kopen- hagener Kriterien im Hinblick auf die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien, es aber weiterhin Probleme bei der praktischen Umsetzung gebe. Sie empfiehlt daher die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Auflage einer weiteren intensiven Überprüfung der Menschenrechtssituation und der ausdrücklichen Möglichkeit der Suspendierung für den Fall, dass hier nicht die erwarteten Fortschritte gemacht werden. Religionsfreiheit "Gehet hin in alle Welt und predigt das Evangelium." (Markus 16,15) In Artikel II-82 der europäischen Verfassung heißt es: "Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen. Und: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Und in Artikel II-70: "Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen." Diese Freiheit zur Religionsausübung wurde in Europa hart erkämpft. In Religionskriegen haben Konfessionen versucht, einander zu vertreiben. Der Holocaust hat einen großen Teil des europäischen Judentums ausgerottet mit einer weltweit nie zuvor gesehenen systematischen Ermordung. Und der Kommunismus bzw. der real existierende Sozialismus in Osteuropa hat Christinnen und Christen bitter verfolgt. Es war also ein langer Weg zur Religionsfreiheit. Heute sagt die EKD-Synode: Wer Menschen jüdischen Glaubens angreift, greift uns an. Und wir treten als christliche Kirche für die freie Religionsausübung auch der Muslime ein. Nun hat die Türkei ein laizistisches Staatsverständnis, und in ihrer Verfassung wird Religionsfreiheit garantiert sowie jede Diskriminierung aus religiösen Gründen verboten. Im eklatanten Widerspruch zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen des Lausanner Vertrages erkennt der türkische Staat jedoch nur einige Bevölkerungsgruppen den Status der "nicht-muslimischen" Minderheit zu. Die syrisch-orthodoxe Kirche, die katholisch-unierten Kirchen, die römisch-katholische Kirche und die evangelischen Gemeinden dagegen haben nicht den Rechtsstatus einer anerkannten Religionsgemeinschaft. Gleichzeitig wird das Laizismusprinzip insofern verletzt, als der sunnitische Islam staatlich organisiert und gefördert wird durch Unterhaltung von Moscheen und Bezahlung der Vorbeter sowie Steuervergünstigungen. Die Betätigungsmöglichkeiten der Kirchen werden dagegen erheblich eingeschränkt etwa mit Blick auf Eigentumsrechte, Ausbildung von Nachwuchs oder Arbeitserlaubnis für ausländische Geistliche. Der mangelnde Rechtstatus der Kirchen, die mangelnde Rechtssicherheit sowie das Verbot der theologischen Ausbildung bleiben bei allen Fortschritten auch heute bestehen. Zudem scheint eine antichristliche Stimmung zu wachsen; in diesem Jahr wurden bereits in fünf Städten Protestanten bedroht und Versammlungsräume angegriffen. Eine Einladung des Papstes in die Türkei durch den ökumenischen Patriarchen Bartholomäus wurde als "unangemessen" bezeichnet. Im Frühjahr hat die türkische Religionsbehörde eine Predigt vorbereitet, die am 11. März in Moscheen verlesen werden sollte. Darin werden christliche Missionare Kreuzzüglern gleichgesetzt, die versuchten, die Bindungen des türkischen Volkes an den Islam zu durchtrennen. Das alles führt faktisch zu einem Aussterben des Christentums in der Türkei, nur noch rund 0,15 % der Bevölkerung, d. h. rund 100 000 Personen, bekennen sich zum christlichen Glauben. Das Kirchenamt der EKD hat immer wieder auf die sehr Besorgnis erregende Situation der autochthonen Kirchen in der Türkei hingewiesen, die zu einer fast vollständigen Auswanderung der Christen aus der Türkei geführt hat. Geschichte und Wahrheit "Die Wahrheit wird euch frei machen." (Johannes 8,32) In der EKD-Denkschrift "Verantwortung für ein soziales Europa" heißt es u. a.: "Das tatsächliche Verhalten der Kirchen und der Christen hat allerdings in der Vergangenheit und bis in die Gegenwart hinein oft nicht der anvertrauten Botschaft und der Versöhnung in Jesus Christus entsprochen. Zur Geschichte Europas gehört daher auch die Schuld, welche die Kirchen auf sich geladen haben. ( ) Der Name Europa steht bis in die Gegenwart auch für Kriege - Bürgerkriege, Konfessionskriege -, koloniale Expansion, Rassismus, Diskriminierung, ökono- mische Ausbeutung, kulturelle Vorherrschaft und ökologische Verantwortungslosigkeit." (Verantwortung für ein soziales Europa, hg. EKD, Gütersloh 1991, 10 f.) Ja, Europa hat schwere Schuld auf sich geladen. In christlicher Tradition ist es jedoch möglich, Schuld zu bekennen, die Opfer zu hören und Räume für Versöhnung zu schaffen. Das ist Teil christlicher Theologie, ja Teil christlicher Liturgie. So bitter diese Prozesse sind, so sehr ist doch deutlich: Schweigen bedeutet Schuld, Versöhnung ohne ein Hören der Geschichten der Opfer ist billige Versöhnung. So ist außerordentlich beachtenswert, dass vergangenen Monat im dritten Anlauf erstmals Akademiker in der Türkei, die in der Armenien- Frage nicht der offiziellen Staatslinie folgen, auf einer Konferenz in Ankara ihre Ansichten frei vortragen durften. Nahezu zeitgleich allerdings erhielt ich vom Türkischen Generalkonsulat in Hannover eine Broschüre mit dem Titel "Armenische Behauptungen und historische Tatsachen". Darin wird auf die Frage "Haben die Türken im Jahre 1915 die Armenier einem geplanten und systematischen Völkermord unterzogen?" ein klares Nein ausgeführt. Es habe sich um sozusagen normale Verluste in einem Weltkrieg, um einen Aufstand und als Folge eine Deportation gehandelt. Frauen " hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus." (Galater 3,28) "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" heißt es in unserem Grundgesetz, und: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (GG Art. 3) Dementsprechend lautet die Formulierung in der Europäischen Verfassung Artikel II-83: "Die Gleichheit von Frauen und Männern ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen." Die Situation der Frauen in der Türkei ist von diesen Grundsätzen meilenweit entfernt. Das hängt sowohl mit patriarchalen Strukturen als auch mit islamischen Überzeugungen zusammen. Ich bin mir bewusst, dass auch das Christentum und das Judentum weite Wege gegangen sind, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern aus Überzeugung zu bejahen, und dass manche Kirche da noch Nachholbedarf hat. Aber gleichzeitig hat sich eben die Erkenntnis, dass es keine theologischen oder biblischen Gründe gibt, die Frauen etwa von Ämtern ausschließen oder anderweitig zu diskriminieren, durchgesetzt. Wer die Bilder von der Zusammenschlagung einer Demonstration am Weltfrauentag am 8. März dieses Jahres gesehen hat, konnte nur erschrecken. Auch die Realität der Gewalt in Familien, der Ehrenmorde, von Zwangsheirat und Kopftuchzwang kann nicht ignoriert werden. Nicht zuletzt die praktizierte Bevormundung von Frauen durch Väter, Brüder, Onkel ist eine massive Einschränkung des Gleichheitsgrundsatzes. Die Verletzung der Menschenrechte von Frauen ist in der Türkei weit verbreitet und akzeptiert. Schlussbemerkungen Die Reformen, die seit dem EU-Kurs der Regierung für Minderheiten durchgeführt wurden, sind beträchtlich. Die kurdische Sprache ist wieder erlaubt und darf unterrichtet werden. Kurden dürfen wieder in ihre Heimat zurückkehren, und ehemalige kurdische "Befreiungskämpfer" erhalten Amnestie. All dies sind Fortschritte, die mit der Perspektive des EU-Beitritts errungen wurden. Leider sind diese schriftlich fixierten Intentionen in der Realität vielen bürokratischen Hürden ausgesetzt. An der EU liegt es, ihre Chance auf Einflussnahme intensiv geltend zu machen und darauf zu drängen, dass diese Reformen auch umgesetzt werden. Auch in Sachen Islam gibt es Befürworter des Beitritts. Der türkische Islam könnte den Weg zu einem europäischen Islam eröffnen, der die Trennung von Religion und Staat befürwortet. Die Europäische Union würde außerdem mit der Aufnahme der Türkei ein Zeichen setzen, dass islamische Länder und christliche Länder nicht nur in einen Dialog treten, sondern auch eine Gemeinschaft bilden können. Die Türkei als islamisches Land, das sich der Europäischen Union mit allen Vorausset- zungen dieses Beitritts anschließt, könnte aus ihrer Sicht ein Beispiel für andere muslimische Länder setzen. Und nicht zuletzt kommt der Druck durch 40 Jahre Hinhalten: Es könne nicht im Sinne der EU sein, erst die Demokratie in einem Land voranzutreiben und dann, trotz der Erfolge, eine Absage auszusprechen, die einer Absage an die Demokratie des Landes gleichkommt. So warnen nun viele, die Folgen einer Ablehnung könnten nur einen Rückschritt in der Entwicklung der Türkei bedeuten. Auch könnte eine solche Ablehnung eine Gefahr für die Innenpolitik der EU-Mitgliedsländer bedeuten. Den dort in großer Anzahl ansässigen türkischstämmigen Menschen würde deutlich gezeigt, dass ein Versuch der Integration unfruchtbar wäre, da auch ihr Heimatland aus kulturellen Gründen abgelehnt wurde. All das muss beachtet werden. Aber auch die Gegenargumente sind nicht einfach zu ignorieren. Wenn Europa auf geographische Grenzen bezogen ist, liegt der größte Teil der Türkei nun einmal in Asien. Geht es "nur" um die generelle Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, könnte jedes beliebige Land der EU beitreten, erfüllt es nur die Kriterien; denken wir an Israel, Syrien, den Libanon. Eine solche Europäische Union würde jedoch ihrer Bezeichnung nicht mehr gerecht. Die EU muss ihre Grenzen benennen, sonst ist die Gefahr eines inneren Zerfalls gegeben. Europa braucht eine gemeinsame Identität und ein "Wir-Gefühl", um eine Gemeinschaft zu bilden, eine gemeinsame Geschichte und Kultur. Die Grenzen der EU sind nicht willkürlich und endlos ausdehnbar. Ein Gefühl der Verbundenheit zwischen den Bürgern der Europäischen Union kann nur in einer überschaubaren Union entstehen. Zu sprechen wäre auch über die Wirtschaftskraft der Türkei. Schon mit der Aufnahme der zehn Staaten im Mai 2004 kamen immense Kosten auf den Haushalt der EU zu. Viele der neuen Mitgliedstaaten sind Nettoempfänger von EU-Zuschüssen. Ein Land wie die Türkei wäre eine finanzielle Überforderung. Für lange Zeit wäre das Land ein Nettoempfänger im Rahmen des EU-Haushaltes, wahrscheinlich der größte Nettoempfänger in der EU. Es gibt erhebliche Zweifel, ob die EU das wirtschaftlich und sozial verkraften könnte. Die Besorgnis allerdings, dass eine von der EU abgewiesene Türkei sich völlig isolieren würde, ist zumindest aus wirtschaftlicher Sicht unvorstellbar, denn der Handel mit der EU macht etwa 50 % des türkischen Handelsvolumens aus. Kurzum: bei aller Sympathie für die Türkei braucht Europa Grenzen, und diese Grenzen wären mit einem Beitritt der Türkei überschritten: "Wer die europäische Einigung vertiefen will, darf keine Erweiterung ohne Rücksicht auf die Geschichte und die Zukunft Europas betreiben".3 Je größer die EU wird, desto schwieriger wird es, eine gemeinsame europäische Politik zu betreiben, und desto konfliktträchtiger wird die Gemeinschaft. Die Debatte über den EU-Beitritt ist meines Erachtens gleichermaßen eine Türkeidebatte wie eine Europa-Debatte. Die Europäische Union ist heute eine aus einer Wirtschaftsgemeinschaft entstandene politische Gemeinschaft. Sie wird auch zusammengehalten durch eine gemeinsame Kultur und eine Wertegemeinschaft, die vom jüdischchristlichen Erbe geprägt ist. Die Aufnahme der Türkei in diese Union könnte zum Zusammenbruch führen. Gemeinsame Geschichte und ein gemeinsamer Wertekanon sind essenziell für eine Gemeinschaft, die bestehen will. Die Türkei hat unbestritten eine vollkommen andere Geschichte und Entwicklung durchlebt als die heutigen Mitgliedstaaten der EU. Auch wenn an dieser Stelle keine explizite Untersuchung des Islam erfolgen konnte, ist doch offensichtlich, dass die genannten Anfragen mit Blick auf Menschenrechte, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit sowie die Stellung der Frau in einem Zusammenhang mit muslimischen Glaubensgrundsätzen stehen. Ob der Islam aus sich heraus Demokratie, eine Trennung von Staat und Religion befürworten, offensiv vertreten kann, steht als Frage im Raum. Schon jetzt ist eine der größten Herausforderungen, dass die Menschen in Europa sich neu mit Europa identifizieren! Die Referenden in Frankreich und Belgien zur Verfassung haben gezeigt, wie brüchig die Akzeptanz ist. Das aber scheint die politisch Verantwortlichen in Brüssel kaum zu beeindrucken. Es geht um ein Ja zu einem Europa, das die eigenen jüdisch-christlichen Wurzeln kennt und daraus Werte ableitet. Es geht um ein Ja zu einem Europa, das sich zu gemeinsamen Werten, zu Menschenrechten, Religionsfreiheit und Demokratie bekennt. In ein solches Europa lassen sich Menschen muslimischen Glaubens integrieren, wenn sie selbst diese Werte bejahen. Europa hat gewiss Raum für eine Vielfalt von Religionen auf dem Boden einer freiheitlichen Verfassung. Dass die Türkei Mitglied sein muss, leitet sich daraus allerdings nicht ab. Ich sehe es weder geographisch noch kulturell begründet und denke, das muss auch gesagt werden dürfen. Europa braucht Grenzen und ein klares Bewusstsein der Zugehörigkeit. Der Geist von Europa ist geprägt von den Erfahrungen und Werten des christlichen Glaubens. Von Nächstenliebe, den Zehn Geboten, von Gleichheit und Freiheit. Diesen Geist gilt es zu erhalten, nicht in Abschottung, aber mit Selbstbewusstsein. Deshalb ist "Christenclub" für mich kein Schimpfwort. Vielleicht hat uns Ministerpräsident Erdogan ja mit diesem Begriff einen positiven Anstoß gegeben. "Made in Germany" war ja einst eine Parole der Briten, die vom Kauf deutscher Produkte abhalten sollte, und wurde zum Qualitätsmerkmal. Insofern sollten wir vielleicht ein Plakat oder ein T-Shirt entwerfen mit der Aufschrift: "Ich bin Mitglied im Christenclub!" Ich würde es tragen. 3 Heinrich Winkler, Grenzen der Erweiterung: Die Türkei ist kein
Teil des "Projektes Europa", Internationale Politik, 64. |
Margot Käßmann ist Bischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers |